Allgemeine Geschäftsbedingungen Lanconnect GmbH

1.            Allgemeines

a)            Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind ausschließlich. Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, falls sie von Lanconnect GmbH schriftlich anerkannt sind. Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nicht, auch wenn Lanconnect GmbH Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.

b)           Aufträge werden nach Inhalt und Umfang für Lanconnect erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung rechtsverbindlich.

 

2.            Angebote

a)            Unsere Angebote sowie unsere Angaben und Auskünfte über Preise und Verfügbarkeiten sind freibleibend und unverbindlich.

 

3.            Bestellungen

a)            Bestellungen werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.

 

4.            Lieferung

a)            Die angegebene Lieferzeit ist verbindlich. Wenn eine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich vereinbart ist, verlängert sich diese angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die die Lieferung seitens Lanconnect GmbH oder ihrer Vorlieferanten verzögern. Dem Besteller steht drei Monate nach Ablauf der Lieferfrist der Rücktritt vom Vertrag zu. Ersatzansprüche wegen Lieferverzögerungen sind in jedem Fall ausgeschlossen.

b)           Bei Versand durch Lanconnect GmbH ist die Wahl des Transportmittels und –weges unter Ausschluß jeder

Haftung der Lanconnect GmbH zu überlassen.

c)            Auf alle Lieferungen erheben wir angemessen Transportkosten.

d)           Teillieferungen sind gestattet und als selbständige Lieferung zu bezahlen.

e)           Unter- und Überlängen bis 5% bei Installationskabeln und 2% bei Konfektionen sind zulässig. Die Lieferung des Kabels kann in verschiedenen produktionstechnischen und kommerziell bedingten Teillängen erfolgen. Bei Sonderaufträgen sind branchenübliche Unter- und Überlängen vom Kunden zu akzeptieren.

5.            Zahlung

a)            Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum.

b)           Bei Zahlungsverzug des Bestellers werden ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe von 2% p.a. über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz vom Fälligkeitstage berechnet.

c)            die Zurückhaltung von Zahlungen, wegen irgendwelcher von Lanconnect GmbH nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

 

6.            Eigentumsvorbehalt

a)            Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Lanconnect GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher zustehender Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen Lanconnect und unserem Kunden.

b)           Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen Sachen vermischt, verbunden oder verarbeitet, so erfolgt das       

unentgeltlich für uns. Erfolgt dies mit Sachen, die nicht im Eigentum unseres Kunden stehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen, dem Kunden nicht gehörenden Sachen zum Zeitpunkt der Tätigkeit. Ist eine Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir Miteigentum an der Hauptsache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Gegenwert derselben zum Zeitpunkt der Tätigkeit. Der Kunde verwahrt alle Sachen unentgeltlich für uns.

c)            Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegen seine Abnehmer erwachsen, ab. Wenn an dieser Vorbehaltsware Rechte Dritter bestehen, geht die Forderung des Kunden auf uns über im Verhältnis des Wertes unseres Miteigentumsanteils zum Gesamtwert der Sachen.

d)           Es ist dem Kunden nicht gestattet, mit seinen Geschäftspartnern, insbesondere Kreditgebern und 

Abnehmern, Abreden zu treffen, durch welche unsere Rechte aus dem vorstehend vereinbarten, erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt beeinträchtigt werden können.

e)           Unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt und allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen

davon gelten bis zur vollständigen Freistellung aus Eventual-Verbindlichkeiten, die wir im Interesse des Kunden eingegangen sind.

f)            Die Berechtigung zur Weiterveräußerung und zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen im 

Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs entfällt bei Zahlungseinstellungen. In diesen Fällen ist der Kunde auf unser Verlangen verpflichtet, die Sicherungsware herauszugeben und uns alle Unterlagen und Angaben zur Verfügung zu stellen, die es uns ermöglichen, unsere Sicherungsrechte selbst geltend zu machen.

 

7.            Gewährleistung

a)            Voraussetzung für eine Gewährleistung ist, dass die Mängelrüge nach § 377 HGB innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgt.

b)           Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind   

unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung der Be- und Verarbeitung der Ware zu rügen. Auch für solche Mängel wird nicht gehaftet, sofern die Rüge später als 6 Monate nach Empfang bei uns eingeht.

c)            Gewährleistungsansprüche verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.

d)           Ist die Mängelrüge rechtzeitig erhoben und anerkannt, werden wir nach unserer Wahl die fehlende Ware nach Erhalt durch neue ersetzen oder die beanstandete Ware nachbessern oder den Kaufpreis vergüten.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Minderungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

e)           Die Nacherfüllung kann verweigert werden, wenn die Kosten der Nachbesserung unverhältnismäßig hoch sind im Vergleich zum Warenwert.

 

                 

8.            Haftung

a)            Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gemäß gesetzlicher Bestimmungen

b)           Im Übrigen haftet die Lanconnect GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung übernommen haben. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ausnahme ist, wenn zugleich ein eine Ausnahme gemäß a) vorliegt.

c)            Weitergehende Ansprüche des Kunden sind  ausgeschlossen. Der Schadensersatz für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9.            Einwilligung Datenschutz

a)            Der Kunde stimmt zu, dass die notwendigen Daten zur Auftragsabwicklung elektronisch gespeichert werden. Dies dient zur Abwicklung des Auftrages und Rechnungsprüfung.

10.          Erfüllungsort und Gerichtsstand

a)            Erfüllungsort und Gerichtsstand ist ausschließlich Euskirchen. Dies gilt auch für Klagen aus in Zahlung     

gegebenen Wechseln oder Schecks. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

11.          Schlussbestimmungen

a)            Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, wenn diese nicht schriftlich durch die Lanconnect GmbH bestätigt wurden

b)           Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.